Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle mit Verbrauchern und Unternehmern geschlossenen Geschäftsbeziehungen, soweit diese im Rahmen des stationären Handels geschlossen werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Sofern in diesen AGB von „Verbrauchern“ die Rede ist, sind dies natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen. „Käufer“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
(4) Werden als Fristen Werktage angegeben, so verstehen sich darunter alle Wochentage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und bundesweiten gesetzlichen Feiertagen.
§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss
(1) Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Cassemu GmbH, Geschwisterstr. 2-4 45701 Herten – Westerholt (nachfolgend Verkäufer). Die Verkäuferin bietet seine Ware nur Käufern mit Wohn- oder Geschäftssitz innerhalb Deutschlands an. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(2) Die dargebotenen Konditionen für die Waren sind unverbindlich und freibleibend. Die jeweilige Darstellung von Waren in Katalogen, Werbebroschüren, in den Einrichtungshäusern stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an die Käufer, selbst ein Vertragsangebot abzugeben.
(3) Der Vertrag kommt mit der Bestellung und der Annahme durch die Verkäuferin zustande. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Käufer hat bei der Bestellung mitzuteilen, in welchem Geschoss sich seine Wohnung befindet. Sollte im Rahmen der Lieferung ein höheres Geschoss vorliegen, so trägt der Käufer die hierfür anfallenden Mehrkosten.
§ 3 Preise
(1) Die Preise sind Festpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit welche anfallen, gesondert aufgeführt und zuzüglich in Rechnung gestellt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land der Verkäuferin nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich um Kosten, die nicht über die Verkäuferin abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
(2) Beim Vertragsabschluss sind 30 % des Kaufpreises als Anzahlung zu entrichten. Der Restkaufpreis ist zu dem vereinbarten Liefertermin fällig, auch wenn der Käufer die Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht abnimmt. Wird die Lieferung aus Gründen, die die Verkäuferin zu vertreten hat, verzögert, so ist für die Fälligkeit das tatsächliche Auslieferungsdatum maßgebend.
(3) Leistet der Käufer bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt der Verkäuferin vorbehalten. Insofern geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Änderungsvorbehalt
(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Sonderanfertigungen nach jeweiliger vertraglicher Vereinbarung.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
(3) Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Der Käufer erkennt insoweit an, dass es sich um ein Naturprodukt handelt, das natürlichen Schwankungen in der Farb- sowie Oberflächenstruktur unterworfen ist, die keine Mangelhaftigkeit der Ware begründen.
(4) Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten. Der Käufer erkennt an, dass es zu geringfügigen Abweichungen in der Ausführung von Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton, kommen kann. Eine Mangelhaftigkeit der Ware ist damit nicht begründet.
(5) Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben ebenfalls vorbehalten.
§ 5 Lieferung/Liefergebiet/Lieferfrist
(1) Der Beginn der von der Verkäuferin angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Falls die Verkäuferin die vereinbarte Frist nicht einhalten kann, hat der Käufer dieser eine angemessene Nachlieferfrist zu setzen. Liefert die Verkäuferin erneut nicht fristgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(2) Von der Verkäuferin nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb der Verkäuferin oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
(3) Sofern die Ware versandt wird, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung vor Ort ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Insbesondere sind die zu nutzenden Aufgänge freizuhalten und in der Wohnung dürfen keine sperrigen Gegenstände den Transportweg versperren. Kommt der Käufer den vorgenannten Pflichten schuldhaft nicht nach, so hat er etwaige hierdurch verursachte Kosten zu tragen.
(4) Kann der vereinbarte Anliefertermin aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht eingehalten werden und die Verkäuferin hierüber schuldhaft nicht rechtzeitig (mindestens 2 Tage vorher) benachrichtigt, so fallen die Kosten der fehlgeschlagenen Anlieferung dem Käufer zur Last.
(5) Für die Rücksendung ist der Händler nicht verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet die Ware unbeschadet an den Händler zurückzusenden.
§ 6 Montage
(1) Hat die Verkäuferin hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat sie dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
(2) Die Mitarbeiter der Verkäuferin sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Verkäuferin hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern der Verkäuferin ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen der Verkäuferin und Käufer.
(3) Die Montage von Anbauwänden, Couchgarnituren etc. setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von der Verkäuferin geschuldet und werden gesondert berechnet.
§ 7 Annahmeverzug
(1) Wird die Ware durch den Käufer nicht an dem vereinbarten Liefertermin abgenommen, obwohl sie ihm vertragsgemäß angeboten wurde, so kann die Verkäuferin die Ware auf Kosten des Käufers einlagern lassen oder selbst einlagern. Lagert die Verkäuferin die Ware selbst ein, so können die hierfür anfallenden, ortsüblichen Kosten vom Käufer verlangt werden. Dabei kann sich die Verkäuferin zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käfer über, indem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
(2) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz bleiben unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Verkäuferin.
§ 9 Qualitätstoleranzen und Gewährleistung
(1) Der Käufer hat die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und der Verkäuferin sowie dem Spediteur Beanstandungen mitzuteilen.
(2) Die zur Stabilisierung dienenden mittleren Füße der Sofagarnituren sind von der Herstellergarantie ausgeschlossen. Etwaige Verbiegungen durch achtloses Nutzen werden keinesfalls vom Verkäufer getragen.
(3) Unwesentliche Abweichungen der Farbtöne von Textilien gegenüber Stoffmustern sowie Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzflächen und mit Holz verarbeiteten Flächen und Abweichungen hinsichtlich der Vernarbung von Leder bleiben vorbehalten, soweit diese Abweichungen in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Diese begründen keinen Mangel.
(4) Mängel, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, stellen ebenfalls keinen Mangel dar und begründen daher keine Gewährleistungsansprüche.
(5) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch oder Behandlung entstanden sind, sind ausgeschlossen.
(6) Der Käufer hat der Verkäuferin die Mängel schriftlich anzuzeigen und zu konkretisieren.
(7) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verkäuferin haftet lediglich dann, wenn ein Verstoß der Verkäuferin gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt oder dem Käufer ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder gemäß Produkthaftungsgesetz entstanden ist oder sofern die Verkäuferin einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
(8) Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
§ 10 Rücktritt
(1) Die Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
(a) der Lieferant der Verkäuferin trotz dessen deckungsgleichen Bestellung und ohne dessen Verschulden (z. B. wegen Einstellung oder Nichtbeginn der Produktion der bestellten Ware) auf Dauer nicht beliefert; in diesem Fall wird der Verkäufer dem Kunden diesen Umstand unverzüglich mitteilen;
(b) ein Fall höherer Gewalt (d. h. unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht beeinflussen können, z. B. Naturereignisse), die Lieferung auf Dauer verhindert (dies gilt nicht bei einem Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden des Verkäufers oder bei nur vorübergehenden Leistungshindernissen);
(c) der Käufer falsche Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat oder
(d) der Käufer sich weigert, die durch Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszwecks durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistung innerhalb 14 Tagen nach Aufforderung zu beseitigen oder
(e) über das Vermögen des Verkäufers ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse zurückgewiesen worden ist.
(2) Soweit im Falle der Rückabwicklung des Vertrags infolge eines wirksamen Rücktritts nach Auslieferung der Waren ein gesetzlicher Anspruch auf Wertersatz für die Verschlechterung der gelieferten Ware bzw. für die gezogenen Nutzungen zusteht, gelten die nachfolgenden Pauschalsätze:
(a) Für Infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. schuldet der Käufer Ersatz in der entstandenen Höhe der Aufwendungen.
(b) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt:
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
innerhalb des 1. Halbjahres 35%
innerhalb des 2. Halbjahres 45 %
innerhalb des 3. Halbjahres 60 %
innerhalb des 4. Halbjahres 70 %
§ 11 Rücksendungen
(1) Für Rüchsendungen haftet der Händler nicht.
(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen , dass die Ware unversehrt beim Händler ankommt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftsort der Verkäuferin.
(2) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.